AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich geschlossen und gelten daher für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsteilen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Druckfehler und Irrtümer im Katalog und auf unserer Homepage sind vorbehalten.
(2) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 3 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der bestellten Ware anzunehmen.
(3) Bei Bestellungen auf elektronischem Wege, wird der Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Sie kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
(4) Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
(5) Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben. Nebenabreden und Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
§ 3 Preise
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro ab Werk, zuzüglich Fracht, Verpackung, sonstige gesetzliche Abgaben und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Druckfehler an der Ware vorbehalten. Sonderleistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Mit Erscheinen eines neuen Kataloges verlieren alle früheren Preisangaben ihre Gültigkeit. Bei Erhöhung unserer Gestehungskosten (Einkaufspreiserhöhung) um mehr als 10% müssen wir uns Preiserhöhungen vorbehalten. Alle Dienstleistungen, wie Einzelversand, Sonderverpackungen, Expresslieferungen werden gesondert berechnet.
Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Druckfehler im Katalog oder in der Preisliste berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen. Preisänderungen werden dem Käufer schnellstens mitgeteilt.
(2) Falls eine Ware von uns unverzollt verkauft wird, so gibt eine Erhöhung der Einfuhrzölle, Umsatzsteuer und/oder sonstiger Steuern und/oder Zölle dem Käufer nicht das Recht, den Auftrag zu annullieren. Etwaige Änderungen, z.B. in Ein- und Ausfuhrzöllen, Umsatzsteuer, Wechselkursen, Frachtkosten und Versicherungs- und/oder Kriegsversicherungsprämien, welche nach Erteilung des Auftrags erfolgen, gehen zugunsten oder zu Lasten des Käufers, ohne dass etwaige Erhöhungen den Käufer zur Rückgängigmachung des Auftrags Veranlassung geben könnten.
(3) Maße und Mengen der bestellten Waren werden so genau wie möglich berücksichtigt. Abweichungen von 10% nach oben oder unten sind zulässig und zu tolerieren.
§ 4 Liefer- sowie Leistungszeit
(1) Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk. Bei Bestellungen von verschiedenen Produkten erfolgt die Zusendung in Teillieferungen. Kleine Abweichungen, zB. Farbe, Material, usw. sind von Reklamationen ausgeschlossen. Die Lieferfristen beginnen ab dem Zeitpunkt des rechtsgültigen Vertragsabschlusses und der völligen Klarstellung technischer und kaufmännischer Einzelheiten (zB. Druckfreigabe, Auftragsbestätigung…) Die angegebenen Lieferzeiten sind nur als annähernd anzusehen.
Die Lieferung gilt jedenfalls mit der Versendung durch den Verkäufer, spätestens bei Übergabe an einen Spediteur, Frachtführer als bewirkt. Eine Transportversicherung wird nur auf Wunsch und Kosten des Käufers abgeschlossen. Bei Verlust während des Transportes oder Transportschäden ist unsere Haftung auf die Abtretung allfälliger Ansprüche gegen den Frachtführer beschränkt.
Grundsätzlich ist die Lieferzeit so schnell als möglich. Bei Artikeln mit Werbeaufdruck kann die Lieferzeit 2-10 Wochen betragen. Mehr- oder Minderlieferungen von 10% sind bei Druckaufträgen gestattet.
(2) Jedwede vereinbarten Liefertermine oder -fristen, verbindlich oder unverbindlich, bedürfen der Schriftform.
(3) Bei Überschreitung des Liefertermins / der Lieferfrist, hat der Käufer den Verkäufer schriftlich zur Lieferung aufzufordern. Erst durch die schriftliche Aufforderung wird der Verkäufer in Verzug gesetzt. Im Falle des eingetretenen Verzuges hat der Käufer das Recht, den Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen, mit dem Hinweis, dass er nach Ablauf dieser Nachfrist die Annahme der Lieferung verweigern wird.
(4) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
(6) Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.
(7) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
(8) Falls vereinbart ist, dass die Käufer ihren Auftrag, z.B. bezüglich Maße, Dessins, Modelle, noch näher spezifizieren werden und die Käufer die für die Aufstellung diese Spezifikation vereinbarte Frist überschritten haben, so kommt eine dadurch entstandene Verzögerung in der Lieferung für ihre Rechnung, unbeschadet des Rechtes der Verkäufer, den nicht rechtzeitig spezifizierten Auftrag ganz oder teilweise zu streichen.
(9) Eine Änderung etwaiger Qualitätsvorschriften und/oder Einwände, welche aufgrund von Patentschriften, Warenzeichen und anderen dergleichen Rechten durch Dritte erhoben werden sollten, können auf keinen Fall zur Rückgängigmachung des Auftrages seitens der Käufer führen.
(10) Falls der Käufer die Ware bei Ankunft, aus welchem Grund auch immer, nicht sofort in Empfang nehmen, so sind alle daraus erwachsenden Kosten (z.B. Lagerkosten), für seine Rechnung, unbeschadet unseres Rechtes, die Ware an einen Dritten zu verkaufen und den ursprünglichen Käufer für einen etwaigen Verlust haftbar zu machen.
§ 5 Muster / Warenrücksendung
Für Ware ohne Logoanbringung gilt ein Mindestbestellwert von 100,00 €‚¬. Ausgenommen sind Musterbestellungen für Aufträge mit Logoanbringung.
(1) Mustersendungen werden vom Verkäufer mit Artikelpreis & einer Handlings Pauschale in Rechnung gestellt. Bei Erteilung des Auftrages durch den Käufer wird die Handlings Pauschale durch den Verkäufer an den Käufer wieder gutgeschrieben.
Mustersendungen, die durch unsachgemäße Behandlung von Besteller beschädigt werden, sowie Artikel ohne Originalverpackung können nicht zurückgenommen werden und müssen vom Besteller bezahlt werden. Anfallende Versandkosten trägt der Besteller.
(2) Die Warenrücksendung kann nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Verkäufers erfolgen. Bei nicht vereinbarten Rücksendungen behält sich der Verkäufer die Annahmeverweigerung vor. Dies gilt auch für nicht mehr neuwertige oder etikettierte Ware. Rücksendungen, welche nicht durch den Verkäufer verursacht wurden, sind grundsätzlich frei Haus des Verkäufers in Frankenburg zu senden. Frachtkosten werden vom Verkäufer nicht übernommen.
Für Artikel mit Werbeanbringung besteht kein Rückgaberecht, für neutrale Ware wird eine Bearbeitungsgebühr verrechnet.
§ 6 Gefahrenübergang
(1) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
§ 7 Produktionsmuster / Sonderanfertigung / Patente und Schutzrechte
(1) Bürstenabzüge, Freigabe- und Produktionsmuster oder Entwürfe sind vom Käufer auf Satz und sonstige Fehler zu prüfen und als produktionsreif unterschrieben zurück zu senden. Für übersehene Fehler haftet ausschließlich der Käufer.
(2) Bei Sonderbestellungen und Sonderanfertigungen sind exakte Angaben erforderlich, da der Verkäufer einen nachträglichen Umtausch oder eine Warenrücknahme nicht durchführen kann. Sortimentsänderungen muss sich der Verkäufer vorbehalten. Handelsübliche und/oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen etwa in Qualität, Abmessung, Ausführung, Farbe, Ausstattung und Material berechtigen ebenso wenig zu einer Beanstandung wie eine Über oder Unterlieferungen von bis zu 10%.
(3) Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass der Verkäufer, sollte er Artikel nach Zeichnung oder Originalmuster des Interessenten/Käufers anfertigen, für keine Rechte, insbesondere keine Schutzrechte Dritter haftet. Der Interessent/Käufer übernimmt die Verpflichtung, falls dennoch Rechte Dritter geltend gemacht werden sollten, den Verkäufer Schad- und klaglos zu halten und den dem Verkäufer jeden daraus erwachsenen Schaden voll zu vergüten.
§ 8 Mängelgewährleistung
(1) Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Bei beschädigten Sendungen und/oder Fehlmengen ist unmittelbar Schadensaufstellung bei dem jeweiligen Auslieferer (Spedition, Paketdienst etc.) zu machen. Weiteres ist die Schadensmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Warenerhalt schriftlich beim Verkäufer einzubringen. Ansonsten müssen wir eine Schadensregulierung ablehnen.
(3) Waren, die zur Weiterverarbeitung bestimmt sind, müssen zuvor auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit untersucht werden. Mängel müssen v o r der Weiterverarbeitung gerügt werden, dem Verkäufer ist vor Weiterverarbeitung Gelegenheit zu geben, die Mängel zu beseitigen oder Ersatz zu liefern.
(4) Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist er nach seiner Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist er verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(5) Ist der Verkäufer zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
(6) Weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen sind ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
(7) Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner nicht, wenn der Besteller Schadensersatzansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder wegen Nichterfüllung gemäß §§ 923, 928, 920 ABGB geltend macht.
(8) Für jene Teile der Ware die der Verkäufer von Unterlieferanten bezogen hat, haftet der Verkäufer allenfalls nur in dem Umfang, als dem Verkäufer selbst gegen den Unterlieferanten Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche zustehen. Der Verkäufer leistet hinsichtlich der Eignung des Kaufgegenstandes ausschließlich dahingehend Gewähr, dass dieser im Sinne der Bestimmungen und Vorschriften des Produzenten bzw. Lieferanten verwendbar ist. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Kaufgegenstand bestimmungsgemäß und ausschließlich im Sinne der mitgelieferten Anleitung gebraucht wird. Im Falle der Verletzung dieser Verpflichtung stehen dem Käufer gegen den Verkäufer keine Ansprüche zu.
(9) Sofern der Verkäufer fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist seine Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme seiner Produkthaftpflichtversicherung beschränkt. Auf Verlangen ist er bereit, dem Besteller Einblick in den Versicherungsschein zu gewähren.
(10) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
Geringfügige Abweichungen in Form, Farbe und Beschaffenheit der Ware von Katalogabbildungen oder Mustern sind manchmal unvermeidlich und begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
§ 9 Eigentumsvorbehaltssicherung
(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Verkäufer erklärt dies ausdrücklich. In der Pfändung der Kaufsache durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer der Pfändung widersprechen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Exzendierungsklage zu erstatten, haftet der Besteller für den Ausfall.
(3) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturierungsendbetrages (einschl. Mwst.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinbarten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrags auf Eröffnung eines Konkurs- oder Ausgleichverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Im Falle der Zahlungseinstellung oder im Falle eines Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Ausgleichverfahrens kann der Verkäufer verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner im Einzelnen bekannt gibt und alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(4) Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller dem Verkäufer anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für den Verkäufer.
(5) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
§ 10 Zahlung
(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen des Verkäufers innerhalb 8 Tagen rein netto zu zahlen. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptleistung anzurechnen.
(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
(3) Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
(4) Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
§ 11 Haftungsbeschränkung
(1) Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur so weit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll.
(2) Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Das gilt nicht, wenn uns Arglist vorgeworfen ist.
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht Österreichs.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile, Verkäufer und Käufer, Vöcklabruck.
(3) Für Vollkaufleute gilt ausschließlich der Gerichtsstand Vöcklabruck. Die Anwendbarkeit von österreichischem Recht gilt als Vereinbart. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(4) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Werbeanbringung:
Im Rahmen der technischen Möglichkeiten (Größe der Werbeanbringung) garantieren wir Ihnen ein sauberes Anbringen Ihrer Werbung und nehmen die Anbringung an der uns am werbewirksamsten erscheinenden Position des jeweiligen Artikels vor. Änderungen oder Verbesserungen der im Katalog genannten Verfahren behalten wir uns vor. Bei fehlerhafter Werbeanbringung, welche von uns verschuldet wurden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit maximal in Höhe der Werbeanbringungskosten.
Digitaldruck/Offsetdruck sowie übrige Druckarten
Wir drucken von Ihren beigestellten Vektordaten. Bitte beachten Sie, wenn wir keinen farbverbindlichen Proof von Ihnen erhalten, drucken wir gemäß den von Ihnen beigestellten Daten. Beanstandungen bezüglich Farben können in diesem Fall nicht anerkannt werden. Beim Wird beim Druck nach Euroskala kein farbverbindliches Proof mitgeteilt, erfolgt der Druck nach Standard Richtlinien und eine spätere diesbezügliche Reklamation ist ausgeschlossen.
Sonderbestellungen:
Bei Bestellungen außerhalb unseres Sortiments, insbesondere bei Sonderanfertigungen, trägt – soweit nicht anders vereinbart – der Käufer die dem Verkäufer entstandenen Kosten der Anfertigung von Formen, Mustern, usw. Die Annahme und Ausführung solcher Bestellungen erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass sich der Käufer über das Nichtbestehen von Schutz- bzw. Markenrechten Dritter vergewissert hat. Die Verantwortung für die etwaige Verletzung von Schutz- bzw. Markenrechten übernimmt ausschließlich der Käufer. Eine Haftung des Verkäufers als auch unsererseits für die Beachtung urheberrechtlicher Vorschriften oder einem Dritten zustehender Schutz- bzw. Markenrechte ist ausgeschlossen. Der Käufer hält sowohl uns als auch den Vorlieferanten diesbezüglich schad- und klaglos
Eigenwerbung:
Wir behalten uns vor, den an Sie gelieferten Artikel inkl. Werbeaufdruck für werbliche Zwecke in unserem Katalog bzw. auf unserer Homepage abzubilden, Sie erteilen Ihre Ausdrückliche Zustimmung hierzu.
Frankenburg, 27.01.2016, Büro2Work GmbH

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen 
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich geschlossen und gelten daher für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsteilen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Druckfehler und Irrtümer im Katalog und auf unserer Homepage sind vorbehalten.
(2) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 3 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der bestellten Ware anzunehmen.
(3) Bei Bestellungen auf elektronischem Wege, wird der Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Sie kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
(4) Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. 
(5) Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben. Nebenabreden und Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
§ 3 Preise
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro ab Werk, zuzüglich Fracht, Verpackung, sonstige gesetzliche Abgaben und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Druckfehler an der Ware vorbehalten. Sonderleistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Mit Erscheinen eines neuen Kataloges verlieren alle früheren Preisangaben ihre Gültigkeit. Bei Erhöhung unserer Gestehungskosten (Einkaufspreiserhöhung) um mehr als 10% müssen wir uns Preiserhöhungen vorbehalten. Alle Dienstleistungen, wie Einzelversand, Sonderverpackungen, Expresslieferungen werden gesondert berechnet.
Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Druckfehler im Katalog oder in der Preisliste berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen. Preisänderungen werden dem Käufer schnellstens mitgeteilt. 
(2) Falls eine Ware von uns unverzollt verkauft wird, so gibt eine Erhöhung der Einfuhrzölle, Umsatzsteuer und/oder sonstiger Steuern und/oder Zölle dem Käufer nicht das Recht, den Auftrag zu annullieren. Etwaige Änderungen, z.B. in Ein- und Ausfuhrzöllen, Umsatzsteuer, Wechselkursen, Frachtkosten und Versicherungs- und/oder Kriegsversicherungsprämien, welche nach Erteilung des Auftrags erfolgen, gehen zugunsten oder zu Lasten des Käufers, ohne dass etwaige Erhöhungen den Käufer zur Rückgängigmachung des Auftrags Veranlassung geben könnten.
(3) Maße und Mengen der bestellten Waren werden so genau wie möglich berücksichtigt. Abweichungen von 10% nach oben oder unten sind zulässig und zu tolerieren.
§ 4 Liefer- sowie Leistungszeit
(1) Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk. Bei Bestellungen von verschiedenen Produkten erfolgt die Zusendung in Teillieferungen. Kleine Abweichungen, zB. Farbe, Material, usw. sind von Reklamationen ausgeschlossen. Die Lieferfristen beginnen ab dem Zeitpunkt des rechtsgültigen Vertragsabschlusses und der völligen Klarstellung technischer und kaufmännischer Einzelheiten (zB. Druckfreigabe, Auftragsbestätigung…) Die angegebenen Lieferzeiten sind nur als annähernd anzusehen.
Die Lieferung gilt jedenfalls mit der Versendung durch den Verkäufer, spätestens bei Übergabe an einen Spediteur, Frachtführer als bewirkt. Eine Transportversicherung wird nur auf Wunsch und Kosten des Käufers abgeschlossen. Bei Verlust während des Transportes oder Transportschäden ist unsere Haftung auf die Abtretung allfälliger Ansprüche gegen den Frachtführer beschränkt.
Grundsätzlich ist die Lieferzeit so schnell als möglich. Bei Artikeln mit Werbeaufdruck kann die Lieferzeit 2-10 Wochen betragen. Mehr- oder Minderlieferungen von 10% sind bei Druckaufträgen gestattet.
(2) Jedwede vereinbarten Liefertermine oder -fristen, verbindlich oder unverbindlich, bedürfen der Schriftform.
(3) Bei Überschreitung des Liefertermins / der Lieferfrist, hat der Käufer den Verkäufer schriftlich zur Lieferung aufzufordern. Erst durch die schriftliche Aufforderung wird der Verkäufer in Verzug gesetzt. Im Falle des eingetretenen Verzuges hat der Käufer das Recht, den Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen, mit dem Hinweis, dass er nach Ablauf dieser Nachfrist die Annahme der Lieferung verweigern wird. 
(4) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
(6) Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.
(7) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
(8) Falls vereinbart ist, dass die Käufer ihren Auftrag, z.B. bezüglich Maße, Dessins, Modelle, noch näher spezifizieren werden und die Käufer die für die Aufstellung diese Spezifikation vereinbarte Frist überschritten haben, so kommt eine dadurch entstandene Verzögerung in der Lieferung für ihre Rechnung, unbeschadet des Rechtes der Verkäufer, den nicht rechtzeitig spezifizierten Auftrag ganz oder teilweise zu streichen.
(9) Eine Änderung etwaiger Qualitätsvorschriften und/oder Einwände, welche aufgrund von Patentschriften, Warenzeichen und anderen dergleichen Rechten durch Dritte erhoben werden sollten, können auf keinen Fall zur Rückgängigmachung des Auftrages seitens der Käufer führen.
(10) Falls der Käufer die Ware bei Ankunft, aus welchem Grund auch immer, nicht sofort in Empfang nehmen, so sind alle daraus erwachsenden Kosten (z.B. Lagerkosten), für seine Rechnung, unbeschadet unseres Rechtes, die Ware an einen Dritten zu verkaufen und den ursprünglichen Käufer für einen etwaigen Verlust haftbar zu machen.
§ 5 Muster / Warenrücksendung
Für Ware ohne Logoanbringung gilt ein Mindestbestellwert von 100,00 €‚¬. Ausgenommen sind Musterbestellungen für Aufträge mit Logoanbringung.
(1) Mustersendungen werden vom Verkäufer mit Artikelpreis & einer Handlings Pauschale in Rechnung gestellt. Bei Erteilung des Auftrages durch den Käufer wird die Handlings Pauschale durch den Verkäufer an den Käufer wieder gutgeschrieben.
Mustersendungen, die durch unsachgemäße Behandlung von Besteller beschädigt werden, sowie Artikel ohne Originalverpackung können nicht zurückgenommen werden und müssen vom Besteller bezahlt werden. Anfallende Versandkosten trägt der Besteller.
(2) Die Warenrücksendung kann nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Verkäufers erfolgen. Bei nicht vereinbarten Rücksendungen behält sich der Verkäufer die Annahmeverweigerung vor. Dies gilt auch für nicht mehr neuwertige oder etikettierte Ware. Rücksendungen, welche nicht durch den Verkäufer verursacht wurden, sind grundsätzlich frei Haus des Verkäufers in Frankenburg zu senden. Frachtkosten werden vom Verkäufer nicht übernommen.
Für Artikel mit Werbeanbringung besteht kein Rückgaberecht, für neutrale Ware wird eine Bearbeitungsgebühr verrechnet.
§ 6 Gefahrenübergang
(1) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
§ 7 Produktionsmuster / Sonderanfertigung / Patente und Schutzrechte
(1) Bürstenabzüge, Freigabe- und Produktionsmuster oder Entwürfe sind vom Käufer auf Satz und sonstige Fehler zu prüfen und als produktionsreif unterschrieben zurück zu senden. Für übersehene Fehler haftet ausschließlich der Käufer.
(2) Bei Sonderbestellungen und Sonderanfertigungen sind exakte Angaben erforderlich, da der Verkäufer einen nachträglichen Umtausch oder eine Warenrücknahme nicht durchführen kann. Sortimentsänderungen muss sich der Verkäufer vorbehalten. Handelsübliche und/oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen etwa in Qualität, Abmessung, Ausführung, Farbe, Ausstattung und Material berechtigen ebenso wenig zu einer Beanstandung wie eine Über oder Unterlieferungen von bis zu 10%.
(3) Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass der Verkäufer, sollte er Artikel nach Zeichnung oder Originalmuster des Interessenten/Käufers anfertigen, für keine Rechte, insbesondere keine Schutzrechte Dritter haftet. Der Interessent/Käufer übernimmt die Verpflichtung, falls dennoch Rechte Dritter geltend gemacht werden sollten, den Verkäufer Schad- und klaglos zu halten und den dem Verkäufer jeden daraus erwachsenen Schaden voll zu vergüten.
§ 8 Mängelgewährleistung
(1) Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Bei beschädigten Sendungen und/oder Fehlmengen ist unmittelbar Schadensaufstellung bei dem jeweiligen Auslieferer (Spedition, Paketdienst etc.) zu machen. Weiteres ist die Schadensmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Warenerhalt schriftlich beim Verkäufer einzubringen. Ansonsten müssen wir eine Schadensregulierung ablehnen.
(3) Waren, die zur Weiterverarbeitung bestimmt sind, müssen zuvor auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit untersucht werden. Mängel müssen v o r der Weiterverarbeitung gerügt werden, dem Verkäufer ist vor Weiterverarbeitung Gelegenheit zu geben, die Mängel zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. 
(4) Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist er nach seiner Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist er verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(5) Ist der Verkäufer zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
(6) Weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen sind ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
(7) Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner nicht, wenn der Besteller Schadensersatzansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder wegen Nichterfüllung gemäß §§ 923, 928, 920 ABGB geltend macht.
(8) Für jene Teile der Ware die der Verkäufer von Unterlieferanten bezogen hat, haftet der Verkäufer allenfalls nur in dem Umfang, als dem Verkäufer selbst gegen den Unterlieferanten Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche zustehen. Der Verkäufer leistet hinsichtlich der Eignung des Kaufgegenstandes ausschließlich dahingehend Gewähr, dass dieser im Sinne der Bestimmungen und Vorschriften des Produzenten bzw. Lieferanten verwendbar ist. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Kaufgegenstand bestimmungsgemäß und ausschließlich im Sinne der mitgelieferten Anleitung gebraucht wird. Im Falle der Verletzung dieser Verpflichtung stehen dem Käufer gegen den Verkäufer keine Ansprüche zu.
(9) Sofern der Verkäufer fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist seine Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme seiner Produkthaftpflichtversicherung beschränkt. Auf Verlangen ist er bereit, dem Besteller Einblick in den Versicherungsschein zu gewähren. 
(10) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
Geringfügige Abweichungen in Form, Farbe und Beschaffenheit der Ware von Katalogabbildungen oder Mustern sind manchmal unvermeidlich und begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
§ 9 Eigentumsvorbehaltssicherung
(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Verkäufer erklärt dies ausdrücklich. In der Pfändung der Kaufsache durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer der Pfändung widersprechen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Exzendierungsklage zu erstatten, haftet der Besteller für den Ausfall.
(3) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturierungsendbetrages (einschl. Mwst.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinbarten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrags auf Eröffnung eines Konkurs- oder Ausgleichverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Im Falle der Zahlungseinstellung oder im Falle eines Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Ausgleichverfahrens kann der Verkäufer verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner im Einzelnen bekannt gibt und alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(4) Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller dem Verkäufer anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für den Verkäufer.
(5) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
§ 10 Zahlung
(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen des Verkäufers innerhalb 8 Tagen rein netto zu zahlen. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptleistung anzurechnen.
(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
(3) Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
(4) Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
§ 11 Haftungsbeschränkung
(1) Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur so weit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll.
(2) Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Das gilt nicht, wenn uns Arglist vorgeworfen ist. 
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht Österreichs.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile, Verkäufer und Käufer, Vöcklabruck.
(3) Für Vollkaufleute gilt ausschließlich der Gerichtsstand Vöcklabruck. Die Anwendbarkeit von österreichischem Recht gilt als Vereinbart. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(4) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Werbeanbringung: 
Im Rahmen der technischen Möglichkeiten (Größe der Werbeanbringung) garantieren wir Ihnen ein sauberes Anbringen Ihrer Werbung und nehmen die Anbringung an der uns am werbewirksamsten erscheinenden Position des jeweiligen Artikels vor. Änderungen oder Verbesserungen der im Katalog genannten Verfahren behalten wir uns vor. Bei fehlerhafter Werbeanbringung, welche von uns verschuldet wurden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit maximal in Höhe der Werbeanbringungskosten.
Digitaldruck/Offsetdruck sowie übrige Druckarten
Wir drucken von Ihren beigestellten Vektordaten. Bitte beachten Sie, wenn wir keinen farbverbindlichen Proof von Ihnen erhalten, drucken wir gemäß den von Ihnen beigestellten Daten. Beanstandungen bezüglich Farben können in diesem Fall nicht anerkannt werden. Beim Wird beim Druck nach Euroskala kein farbverbindliches Proof mitgeteilt, erfolgt der Druck nach Standard Richtlinien und eine spätere diesbezügliche Reklamation ist ausgeschlossen.
Sonderbestellungen:
Bei Bestellungen außerhalb unseres Sortiments, insbesondere bei Sonderanfertigungen, trägt – soweit nicht anders vereinbart – der Käufer die dem Verkäufer entstandenen Kosten der Anfertigung von Formen, Mustern, usw. Die Annahme und Ausführung solcher Bestellungen erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass sich der Käufer über das Nichtbestehen von Schutz- bzw. Markenrechten Dritter vergewissert hat. Die Verantwortung für die etwaige Verletzung von Schutz- bzw. Markenrechten übernimmt ausschließlich der Käufer. Eine Haftung des Verkäufers als auch unsererseits für die Beachtung urheberrechtlicher Vorschriften oder einem Dritten zustehender Schutz- bzw. Markenrechte ist ausgeschlossen. Der Käufer hält sowohl uns als auch den Vorlieferanten diesbezüglich schad- und klaglos
Eigenwerbung:
Wir behalten uns vor, den an Sie gelieferten Artikel inkl. Werbeaufdruck für werbliche Zwecke in unserem Katalog bzw. auf unserer Homepage abzubilden, Sie erteilen Ihre Ausdrückliche Zustimmung hierzu.
Frankenburg, 27.01.2016, Büro2Work GmbH
Zuletzt angesehen